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Schöffenwahl 2023

Deutschlandweit werden in diesen Tagen die Listen mit möglichen Schöffinnen und Schöffen zusammengestellt – es geht um Ehrenamtliche, die in Gerichtsverfahren dem Berufsrichter zur Seite stehen. In Wetter müssen wir, je nach Auslegung, zwischen 6 und 12 Personen für dieses Amt benennen, gemeldet haben sich 17 Interessierte. Das ist eine gute Quote und ein schönes Zeugnis für die Bereitschaft unserer Mitmenschen, im Ehrenamt Verantwortung zu übernehmen.

In diesem Jahr hat es sich ergeben, dass den Wetter SPD Fraktionsvorstand zwei Hinweise erreichten, dass eine Person auf der Schöffenvorschlagsliste nicht den „praktischen Befähigungskriterien“ entspricht, die man für dieses Amt haben sollte – zumindest, wenn man der „Gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung zivilgesellschaftlicher Teilhabe mbH“ folgen mag. Ein persönliches Gespräch mit der Person bestärkte diesen Eindruck.

Da der Prozess der Listenaufstellung schon zu weit fortgeschritten war, war die Streichung eines einzelnen Namens nicht mehr möglich. Im Ergebnis haben wir die Liste mitgetragen. Unsere Bedenken werden wir in geeigneter Weise dem zuständigen Schöffenwahlausschuss zukommen lassen.

Für die Fraktion führte Andreas W. Ditze am 9. Mai 2023 in der Stadtverordnetenversammlung diese Angelegenheit aus. Dabei empfahl er, zukünftig die Ortsbeiräte in den Aufstellungsprozess mit einzubeziehen und über den konkreten Schöffenwahlvorschlag in nicht-öffentlicher Sitzung zu beraten. Auch die Oberhessische Presse berichtete am 10. Mai 2023 hierzu.

Auf unsere Beobachtung und die Vorschläge zur Verbesserung des Listenaufstellungsprozesses erwiderte die CDU, dass es nicht die Aufgabe des Parlaments sei, einzelne Personen von der Liste zu streichen. Und im übrigen solle man „Dorfgeschwätz“ nicht als Verdachtsgrund aufgreifen.

Als Wetter SPD halten wir hierzu fest:

  • Damit eine Schöffenvorschlagsliste angenommen wird, benötigt sie per Gesetz eine 2/3 Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung. Aus dem Bestehen dieser Wahl leitet sich nach unserem Verständnis die grundsätzliche Legitimation ab, dass eine Schöffin oder ein Schöffe „im Namen des Volkes“ richten darf.
  • Selbstverständlich hat die Stadtverordnetenversammlung die Befugnis, sich über die Eignung sämtlicher potenziellen Ehrenamtsrichter Gedanken zu machen – und diese notfalls auch von der Interessentenliste zu streichen. Wäre dem nicht so, wäre die gesamte Abstimmung schlichtweg überflüssig.
  • Wir halten es für gefährlich, möglicherweise berechtigte Kritik an einer Schöffin oder einem Schöffen pauschal als „Dorfgeschwätz“ zu bewerten. Unabhängig von dem konkreten Fall in Wetter gibt es z.B. handfeste Hinweise darauf (DLF, FES, LTO, Lage der Nation), dass insbesondere in rechtsextremen Netzwerken ein großes Interesse an diesem Amt besteht. Der Präsident Bundesverbands der ehrenamtlichen Richter appellierte dazu erst kürzlich im ZDF: Die Gemeindeverwaltungen sollten bei den Bewerbern im Vorfeld noch genauer hinschauen – dafür brauchen wir auch bundesweite Standards.

Wir haben hingeschaut. Und gehandelt.

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